BU: Das VDO-Ökosystem vernetzt Tachographen, Flottenmanagement und Werkstatt nahtlos. Foto: AUMOVIO
Die Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge markiert einen tiefgreifenden Einschnitt für viele Unternehmen im europäischen Lieferverkehr. Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch Transporter, Lieferwagen und Vans mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen einen intelligenten Tachographen nutzen – sofern sie im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden.
Damit gelten künftig für diese Fahrzeuge nahezu dieselben Regeln wie für Lkw über 3,5 Tonnen. Flottenbetreiber müssen rechtzeitig handeln: Nachrüstung, Schulung und Anpassung der internen Prozesse werden notwendig, um die neuen Vorschriften einzuhalten.

Hintergrund: EU Mobilitätspaket I
Die Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ist Teil des EU Mobilitätspakets I, das 2020 verabschiedet wurde. Ziel ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Fahrpersonal, die Stärkung des fairen Wettbewerbs in der Logistikbranche und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Bereits seit August 2023 sind neu zugelassene Lkw mit intelligenten Tachographen der zweiten Version (G2V2) ausgestattet. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mussten bis August 2025 nachrüsten. Nun folgt die letzte Stufe: Ab Juli 2026 sind auch leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen betroffen.
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Ausnahmen von der Tachographenpflicht
Nicht alle Einsätze unterliegen der Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge. Ausgenommen sind:
- rein innerstaatliche Transporte ohne Entsendung,
- Fahrten im Werkverkehr für eigene betriebliche Zwecke, sofern das Fahren nicht Haupttätigkeit ist,
- nicht-kommerzielle Einsätze.
Entscheidend ist somit nicht allein die Fahrzeugklasse, sondern der gewerbliche Einsatzzweck.

Anforderungen an Unternehmen
Mit der neuen Vorgabe müssen Unternehmen ihre Fahrzeuge bis spätestens 1. Juli 2026 mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Version – etwa dem VDO DTCO 4.1a oder höher – ausstatten. Der Einbau erfolgt ausschließlich durch zertifizierte Fachwerkstätten, die zugleich die Kalibrierung und die Unternehmenssperre vornehmen.
Zudem schreibt die Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge umfassende Dokumentationspflichten vor. Fahrer- und Fahrzeugdaten müssen regelmäßig heruntergeladen und mindestens zwölf Monate archiviert werden. Tourenplanung, Personalmanagement und Datenarchivierung sind künftig eng mit den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und weiterer Regelwerke des Mobilitätspakets verknüpft.
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Neue Pflichten für Fahrerinnen und Fahrer
Auch auf Fahrerseite entstehen zusätzliche Anforderungen. Sie müssen eine gültige Fahrerkarte mitführen, Lenk- und Ruhezeiten dokumentieren und manuelle Nachträge erfassen. Zudem sind sie verpflichtet, die Daten bei Kontrollen vorzulegen und beim regelmäßigen Download zu unterstützen.
Viele Unternehmen werden deshalb zusätzliche Schulungen durchführen müssen – insbesondere dort, wo bisher keine Erfahrung mit Tachographen vorhanden war.
Technik: Der intelligente Tachograph G2V2
Der intelligente Tachograph der zweiten Version erfüllt deutlich mehr Funktionen als die bloße Erfassung von Fahrstunden. Er erkennt Grenzübertritte mithilfe der OSNMA-authentifizierten Daten des europäischen Galileo-Satellitensystems, ermöglicht Fernabfragen durch Kontrollbehörden via DSRC-Funkmodul und dokumentiert Störungen oder Manipulationsversuche rechtssicher.
Eine Bluetooth-Schnittstelle erlaubt die Steuerung über mobile Endgeräte, etwa per VDO Fleet App. In Verbindung mit der Cloud-Plattform VDO Fleet können Flottenbetreiber Tachographendaten automatisiert auswerten, speichern und exportieren. Mit der Plug & Play-Lösung VDO Link lassen sich Daten sogar in Echtzeit übertragen.
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Vorbereitung auf die Umstellung
Die Umsetzung der Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge erfordert organisatorische und technische Vorbereitung. Fahrzeuge müssen nachgerüstet, Personal geschult und IT-Systeme angepasst werden. Wer zu spät reagiert, riskiert nicht nur Strafen – bis zu 1.500 Euro in Deutschland und bis zu 3.328 Euro in Italien –, sondern auch Engpässe bei den Werkstattterminen.
Das Beratungsunternehmen AUMOVIO empfiehlt eine frühzeitige Planung: Schon 2025 sollten Flottenbetreiber mit der Nachrüstung und Schulung beginnen, um Engpässe kurz vor Ablauf der Frist zu vermeiden.
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Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge: Chancen durch die Digitalisierung
Neben Pflichten bringt die Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge auch Potenziale. Die präzise Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrzeugdaten ermöglicht effizientere Tourenplanung, reduziert Leerfahrten und sorgt für eine rechtssichere Dokumentation. Davon profitieren nicht nur Unternehmen selbst, sondern auch ihre Kunden und Kontrollbehörden.
Die Einführung des intelligenten Tachographen ist damit AUMOVIO zufolge nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein Impuls für eine effizientere und transparentere Logistik.